Das EPH hat den Umfang seiner Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung (SächsBO) erweitert und ein Bauprodukt und eine Bauart neu in den Scope der Anerkennung durch das DIBt aufgenommen.
Gemäß Anlage 1c des aktuellen Bescheides wurde das EPH als Prüfstelle für vorgefertigte absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit als Prüfstelle nach § 24 Satz 1 Nr. 1 SächsBO anerkannt. Darüber hinaus ist das EPH nach derselben Vorschrift neben den vorbenannten Bauprodukten auch für die Prüfung entsprechender Bauarten als Prüfstelle anerkannt worden (Anlage 1d des Bescheides).
Der gesamte Umfang der Anerkennung des EPH als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung (SächsBO) ist im Bescheid des DIBt vom 05.10.2026 dokumentiert.
Diesen und alle weiteren Akkreditierungen, Anerkennungen und Notifizierungen finden Sie auf folgender EPH-Website: https://www.eph-dresden.de/ueber-uns/akkreditierungen-notifizierungen/