Die European Office Furniture Federation (FEMB) ist der Dachverband der Büro- und Objekmöbelindustrie in Europa und hat derzeit neun Mitglieder. In Deutschland wird er durch den IBA – Industrieverband Büro- und Arbeitswelt e. V. vertreten. Es hat seit 2010 ein Level-Nachhaltigkeitszertifizierungsprogramm in drei Leveln (1-3) entwickelt, welches weit über bereits existierende Label hinausgeht und diese ganz oder teilweise vereint. Unter diesem auf Ganzheitlichkeit ausgerichteten Label wird der Erfüllungsgrad produktbezogener Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette und des Produktlebenszyklus bewertet. Dazu gehören ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit von der Rohstoffbeschaffung und -verarbeitung über den Ressourcenverbrauch, Material- und Energieeinsatz sowie Maßnahmen zum Atmosphärenschutz und das Chemikalienmanagement im Produktionsprozess bis hin zur sozialen Verantwortung der Unternehmen. Es ist somit das umfassendste Label für die Nachhaltigkeit von Möbeln für Schulen, Büros und Objekte in Europa, das natürliche und sozioökonomische Kriterien beinhaltet.

Seit 2017 können sich nach DIN ENISO/IEC 17065 akkreditierte Stellen für dieses Level-Zertifizierungsprogramm akkreditieren lassen. Im Dezember 2025 wurde dem Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie GmbH (EPH) die Akkreditierung als Prüf- und Zertifizierungsstelle für das FEMB Level-Zertifizierungsprogramm durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erteilt. Es ist seitdem offiziell als Zertifizierungsstelle für das Level-Zertifizierungsprogramm gelistet. https://www.levelcertified.eu/de/zertifizierte-produkte/
In den ersten 5 Monaten 2026 hat das EPH drei Verträge mit Herstellern abgeschlossen. Für zwei Kunden wurden bereits insgesamt 44 Produkte gemäß den „Nachhaltigkeitsanforderungen für Büro- und Objektmöbel für den Innenbereich, Ausgabe 2023“ zertifiziert. Mit weiteren Interessenten befindet sich das EPH in Verhandlungen.
Diese Entwicklung macht deutlich, wie stark das Thema Nachhaltigkeit in Zeiten knapper Ressourcen und schwierigen Marktbedingungen ist. Neben den Kriterien Funktion, Design und Qualität nimmt die Nachhaltigkeit von Möbeln bei der Ausstattung von Schulen, Büros und Objekten ein entscheidendes Auswahlkriterium bei der Auswahl im Beschaffungswesen dar.
Ausführliche Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema FEMB Level-Zertifizierung des EPH finden Sie unter: https://www.eph-dresden.de/zertifizierungen/femb/

Der Einsatz von Recyclingholz hat in der Holzwerkstoffindustrie in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Besonders in der Spanplattenproduktion spielt aufbereitetes Holz aus industriellen Quellen und aus dem Endverbraucherkreislauf eine immer größere Rolle. Für Hersteller eröffnet dies neue Möglichkeiten zur effizienten Nutzung vorhandener Ressourcen und zur Stärkung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.
Mit dem steigenden Anteil von Recyclingholz wachsen jedoch auch die Anforderungen an Qualitätssicherung und Risikokontrolle. Insbesondere bei der Verarbeitung von Recyclingholz ist es entscheidend, potenzielle chemische Risiken systematisch zu überwachen und sicherzustellen, dass eingesetzte Materialien den geltenden Standards entsprechen.
IKEA hat mit der überarbeiteten Version 17 der IOS-MAT-0010 u.a. neue Anforderungen für die Produzenten und Lieferanten von aus Recyclingholz hergestellten Holzwerkstoffen geschaffen. Mit der Aktualisierung dieser Produktspezifikation müssen diese ab dem 22. Juni 2026 (KW 26 2026) ein Qualitätssicherungsprogramm für den Einsatz von Recyclingholz etabliert haben und dieses mittels eines Zertifikates nachweisen. Zusätzlich müssen die gefertigten Werkstoffe je nach eingesetzter Qualität und Kategorie des Recyclingholzes in regelmäßigen Abständen auf gefährliche Inhaltsstoffe analysiert werden.
Welche Anforderungen werden an das Qualitätssicherungsprogramm gestellt?
Das EPH bietet Ihnen in diesem Zusammenhang die Überprüfung, Bewertung und Zertifizierung Ihres Qualitätssicherungsprogramms gemäß Anhang I der IKEA IOS-MAT-0010 an. Seit Ende 2025 betreuen wir bereits 12 Werke in 8 Ländern.
Wir analysieren und bewerten ihre Prozesse vom Holzeinkauf über die Holzannahme und -aufbereitung bis zur Produktion der fertigen Platte in einem jährlich stattfindenden Audit und ziehen ggf. Proben für die Analyse auf die in der Tabelle 9 der IOS-MAT-0010 definierten gefährlichen Inhaltsstoffe in unserem hauseigenen Labor. Für die weiteren regulären Produktprüfungen ziehen Sie die Proben in Eigenregie und senden uns diese für die Analyse zu. Nach dem erfolgreich bestandenen Audit erhalten Sie ein
Zertifikat als Nachweis für die Konformität ihres Qualitätssicherungsprogramms mit den Anforderungen der IOS-MAT-0010 für IKEA.
Ansprechpartner:
Lukas Neef (lukas.neef@eph-dresden.de)
Ab dem 6. August 2026 gelten europaweit neue gesetzliche Anforderungen an die Formaldehyd-Emissionen von Holzwerkstoffen und entsprechenden Erzeugnissen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1464[1]. Sie ergänzt den bestehenden Anhang XVII der REACH-Verordnung um einen neuen Eintrag (Nr. 77) und definiert europaweit verbindliche Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd und Formaldehydabspalter in Erzeugnissen. Ziel ist ein verbesserter Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Formaldehyd.
| Geltungsbereich & Fristen | |||
| Startdatum | Grenzwert Formaldehyd | ||
| 1.1 | a) Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis b) Andere Erzeugnisse |
6. August 2026 | 0,062 mg/m³ 0,080 mg/m³ |
| 1.2 | Innenausstattung von Straßenfahrzeugen | 6. August 2027 | 0,062 mg/m³ |
Im Kontext der REACH-Verordnung bezeichnet ein Erzeugnis einen „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“. [2]
Die Beschränkung gilt für alle Erzeugnisse, die Formaldehyd oder formaldehydfreisetzende Stoffe enthalten und unter Prüfbedingungen Emissionen oberhalb der festgelegten Grenzwerte aufweisen.
Die Anforderungen betreffen insbesondere
| Produktgruppe | Produkte |
| Holzwerkstoffe und Vollholz | Spanplatten, Faserplatten, Tischlerplatten, Sperrholz, Brettschichtholz, Furnierschichtholz, Brettsperrholz |
| Bodenbeläge | Parkett, Laminat, Sportboden |
| Möbel | Sitzmöbel, Polstermöbel, Kastenmöbel |
| Wandelemente | Akustikplatten, Wandpaneele |
| Wandbekleidungen | Tapeten, Wandteppiche |
| Matratzen | Matratzen |
| Holz-Plastik-Verbundstoffe | Wood Plastic Composites (WPC) |
| Dämmmaterial | Schaumstoff, Mineralwolle, Holzwolle, Holzfasern |
| Andere Produkte | Türen, Fenster, Fußbodenleisten, Spielzeug, Palettenklötze, Bilderrahmen, Gardinen, Teppiche, KFZ-Innenaussstattung, Schäume, Schleifmittel etc. |
Die Verordnung sieht unter anderem folgende Ausnahmen vor:
Um die Anforderungen der REACH-Verordnung zu erfüllen, müssen die Bedingungen gemäß Anlage 14 eingehalten werden.
Wesentliche Prüfparameter laut Anlage 14:
Messwerte aus alternativen Prüfbedingungen können akzeptiert werden, sofern eine wissenschaftlich fundierte Korrelation mit den Standardbedingungen nachgewiesen wird.
Am 14. Mai 2025 veröffentlichte die ECHA die Leitlinien „Guidelines for the measurement of formaldehyde releases from articles and formaldehyde concentrations in the interior of vehicles“. Diese Leitlinien bilden die Grundlage für die Auswahl geeigneter Prüfverfahren und die Bewertung der Konformität von Produkten.
| Anwendbare Prüfmethoden zur Formaldehyd-Emissionsmessung aus Erzeugnissen | Anwendung für den Konformitätsnachweis | ||
| direkt | eingeschränkt | ||
| 2.1 2.2 2.3 |
Anlage 14 der REACH-Verordnung EN 717-1 ISO 12460-1 |
☒ ☒ ☒ |
☐ ☐ ☐ |
| 2.4 2.5 |
EN 16516 EN 16000-9 |
☐ ☐ |
☒ ☒ |
Alle Lieferanten von Erzeugnissen – dazu zählen Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler – die Produkte in der EU in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass die neuen Emissionsgrenzwerte ab dem jeweiligen Anwendungsdatum eingehalten werden. Jeder Bereitstellungsvorgang eines Produkts gilt dabei als neues Inverkehrbringen (Art. 3(12) REACH: „Entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte; die Einfuhr gilt ebenfalls als Inverkehrbringen“). Daher gilt das Verkaufsverbot nach dem 6. August 2026 auch für Produkte, die ursprünglich vor diesem Datum auf dem Markt waren, sobald sie erneut bereitgestellt werden.
Lieferanten müssen über gültige Nachweise und Messdaten verfügen, die den Bedingungen der Anlage 14 oder gleichwertigen, wissenschaftlich anerkannten Prüfverfahren entsprechen. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte kontinuierlich zu überwachen, Konstruktions- und Produktionsprozesse anzupassen, Materialien oder Formulierungen auszuwählen, die weniger Formaldehyd freisetzen, und die erforderliche technische Dokumentation aktuell zu halten.
Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Produktsicherheit. Sie müssen betroffene Produkte und Materialien identifizieren, Emissionstests in akkreditierten Laboren oder eigenen Einrichtungen durchführen, Testberichte erstellen und Lieferantenerklärungen sowie technische Unterlagen aktualisieren. Gegebenenfalls sind Reformulierungen oder alternative Materialien erforderlich, um die Grenzwerte einzuhalten.
Eine einheitliche Pflichtkennzeichnung für Verbraucher schreibt die Verordnung nicht vor, da Anhang XVII sich auf Emissionen konzentriert. Freiwillige Kennzeichnungsprogramme können jedoch eingesetzt werden, um Vertrauen in der Lieferkette und auf den Märkten zu schaffen. Drittzertifizierungen sind unter REACH nicht automatisch vorgeschrieben, werden aber voraussichtlich erwartet, um die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen.
Das EPH-Zertifizierungsprogramm „REACH FA 2026“ unterstützt hierbei die praktische Umsetzung und den Nachweis der Konformität.
[2] https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Erzeugnisse
[3] Wenn ein solcher Beladungsfaktor unter den vorhersehbaren Verwendungsbedingungen für andere Materialien und Produkte eindeutig nicht realistisch ist, können Beladungsfaktoren gemäß Abschnitt 4.2.2 der EN 16516 verwendet werden.
Das Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie GmbH (EPH) ist im Rahmen seiner umfassenden Leistungen für diverse Produkte europäisch notifiziertes Prüflabor und Produktzertifizierungsstelle. Als horizontal notifizierte Brandprüfstelle werden bislang bereits auch Brandprüfungen nach EN ISO 9239-1, EN ISO 11925-2, EN ISO 1716 und EN ISO 1182 angeboten. Darüber hinaus ist das EPH anerkannte Brandprüfstelle nach IMO Resolution MSC.307 (88) 2010 FTP-Code – Teil 1 und Teil 5.
Seit dem 12. Mai 2026 verfügt das EPH über die DAkkS-Akkreditierung für die Prüfung mit dem „SBI-Brandprüfstand“ nach DIN EN 13823:2023-04 (Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten – Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen).
Im Zuge der europäischen Bestrebungen, die Anforderungen Marktzugänge und für den Handel mit Bauprodukten zu erleichtern und zu vereinheitlichen, wurde auch ein neues System der Klassifizierung von Bauprodukten hinsichtlich ihres Brandverhaltens mit der Norm EN 13501-1 eingeführt. Diese Klassifizierung findet seitdem immer mehr Verbreitung und hat nationale Klassifizierungssysteme abgelöst.
Mit Ausnahme von Bodenbelägen und rohrförmigen Verkleidungen ist damit für alle prinzipiell brennbaren Bauprodukte, die nicht in die niedrigsten Klassen eingestuft werden wollen, das neu entwickelte Prüfverfahren „SBI“ zum bedeutsamsten Prüfverfahren in der Klassifizierung geworden.
Die Anforderungen an Bauprodukte und deren Verwendung in baulichen Anlagen stehen in den nationalen Vorschriften der europäischen Länder. Innerhalb Deutschlands sind das die Landesbauordnungen, die bei Bedarf durch ergänzende Vorgaben in Technischen Baubestimmungen konkretisiert werden. Im Auftrag der Länder veröffentlicht das DIBt die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), in der in Anhang 4, Tabelle 1.1 und 1.2 auch die Zuordnung der bauaufsichtlichen Begriffsbestimmungen zum Brandverhalten von Baustoffen zu finden ist – also eine Art Übersetzung der europäischen Brandklasse zur Bauaufsichtlichen Anforderung nach A 2.1.2 (MVV TB) mit den Begriffen „Schwer entflammbar“ und „Normal entflammbar“ und den alten nationalen Brandklassen „B1“ und „B2“.

Die Single-Burning-Item-Prüfung (SBI) ist ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Brandverhaltens von Bauprodukten und stellt eine Situation nach, bei der ein Bauprodukt den direkten Flammen eines einzelnen bereits brennenden Gegenstands ausgesetzt ist. Im SBI-Prüfstand wird diese Situation durch einen mit Propangas betriebenen Brenner mit einer Wärmefreisetzungsrate von (30,7 ± 2) kW simuliert, dessen Flamme durch ein Kies- bzw. Sandbett auf eine dreieckige Fläche verteilt wird und direkten Kontakt mit der Innenecke eines zweiflügeligen Probekörpers hat.

Der SBI-Prüfstand besteht aus einem begehbaren Raum mit Innenabmessungen von 3 m x 3 m und einer Höhe von 2,4 m, dessen eine Seite eine Öffnung besitzt, die durch einen herausrollbaren Probenwagen abgeschlossen wird. Ein Probekörper – bestehend aus zwei im 90-Grad-Winkel zueinanderstehenden Seiten (Flügeln) – mit einer Höhe von 1500 mm und Flügellängen von 500 mm bzw. 1000 mm, wird zur Prüfung auf dem Probenwagen befestigt. Dieser Wagen wird im SBI-Prüfstand unterhalb einer definierten Absauganlage positioniert.
Zugang zum Abgasrohr und den darin befindlichen Messstellen bekommt man auf der Ebene über dem begehbaren Raum. Dieser Bereich ist der technisch aufwändigste und komplexeste Teil des Prüfstands: Innerhalb des definierten Rohrs zur Ableitung aller Verbrennungsgase befinden sich die Gasentnahmesonde zur Bestimmung des Sauerstoff- und Kohlendioxidgehalts des Rauchgases, einem Differenzdrucksensor zur Messung der Rauchgasgeschwindigkeit, ein System zur Ermittlung der Lichtschwächung durch den entstehenden Rauch sowie Temperaturmessfühler.
Als besonderes Merkmal des neuen SBI-Prüfstands, der im EPH-Brandlabor genutzt wird, kann die nachgelagerte, aufwendige Abluftreinigung genannt werden, um Emissionen in die städtische Außenluft zu verhindern.
Die Dauer der beschriebenen Brandeinwirkung beträgt 20 Minuten und während des Versuchs werden mehrere Reaktionen des Bauprodukts auf die Einwirkung dieser permanenten Flamme untersucht: Die Wärme- und Rauchfreisetzungsrate werden ermittelt und weitere Eigenschaften visuell durch fortlaufende Beobachtung erfasst.
Die Messungen und die Beobachtungen werden mit den Klassifizierungsanforderungen aus
EN 13501-1 verglichen, woraus sich die erreichte Klassifizierung des Brandverhaltens bestimmen lässt.
Kriterien bzw. Klassifizierungsparameter, die zur Klassifizierung verwendet werden:
Klassifizierungsparameter sind zudem (für Index „s“ und Index „d“):
Sonstige äußerliche Ereignisse bzw. Beobachtungen haben nur informellen Charakter.
Tabelle: Brandklassifizierung nach DIN EN 13501-1

Für die meisten Brandklassen nach Klassifizierungsnorm EN 13501-1 ist mehr als nur der Nachweis nach einer Prüfnorm zu führen. So ist auch bei den Brandklassen D, C, B und teilweise A2, die SBI-Prüfung nur eine der erforderlichen Prüfungen. Die obige tabellarische Darstellung ist deshalb nicht vollständig.
Gut zu wissen: Das akkreditierte/horizontal notifizierte EPH-Brandprüflabor kann alle Prüfverfahren aus EN 13501-1 anbieten und somit auch alle Brandklassen (inklusive der für Bodenbeläge) bestimmen.
Aber auch mit 2 Prüfungen können nicht alle realen Brandsituationen charakterisiert und berücksichtig werden. Dieser wichtige Punkt wird in Abschnitt 10 der SBI-Prüfnorm EN 13823 durch die Forderung berücksichtigt, dass im Prüfbericht (wörtlich) der folgende Satz : „Die Prüfergebnisse beziehen sich auf das Brandverhalten von Proben eines Bauprodukts unter den besonderen Bedingungen der Prüfung; sie stellen nicht das einzige Kriterium zur Bewertung des potentiellen Brandrisikos des Bauprodukts in der praktischen Anwendung dar.“ enthalten sein muss.
Ebenso wichtig und ein nicht zu unterschätzender Punkt ist der „Anwendungsbereich“. Er gibt an, für welche Situation bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Klassifikation für das Bauprodukt gilt.
Der Abschnitt 15 in der Klassifizierungsnorm EN 13501-1 besagt: „Der Anwendungsbereich der Klassifizierung ist identisch mit dem Anwendungsbereich, der aus der Prüfung […] resultiert.“ und später folgt: „Unter Beachtung der in der praktischen Anwendung verwendeten Untergründe legt
EN 13238 Norm-Trägerplatten für die Verwendung in der Prüfung fest […].“
Es gibt noch mehr und detailliertere Festlegungen dieser Art – teilweise auch nur auf bestimmte Produktgruppen beschränkt – die darauf abzielen, den Geltungsbereich der in einer Prüfung erreichten Klassifizierung klar zu definieren. Das bedeutet, dass nicht das Bauprodukt allein, sondern die Art und Weise der Installation (Montagevarianten oder Auftragsmengen bei Beschichtungen) und die bei der Prüfung verwendete Probenbefestigung entscheidend dafür ist, wofür die erreichte Klassifizierung letztlich gilt. Darüber sollte man sich schon vor einer SBI-Prüfung Gedanken machen, denn diese Prüfung ist sehr aufwendig und der Materialbedarf hoch.