Formaldehyd-Emissionen aus Holzwerkstoffen gemäß EU-Verordnung (EU) 2023/1464
Das freiwillige Zertifizierungsprogramm „REACH FA 2026“ des EPH dient als Nachweisinstrument für die Einhaltung der EU-Verordnung (EU) 2023/1464 vom 14. Juli 2023. Die Verordnung ergänzt Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 um den neuen Eintrag 77 (Formaldehyd und Formaldehydabspalter) und legt europaweit verbindliche Grenzwerte für die Formaldehyd-Emissionen aus Erzeugnissen fest. Zum Nachweis der REACH-Konformität müssen die in Anhang 14 festgelegten Prüfbedingungen erfüllt werden.
Mit dem Programm „REACH FA 2026“ ersetzt das EPH das bisherige freiwillige Zertifizierungsprogramm E1 DE 2020, das auf der deutschen Chemikalien-Verbotsverordnung basierte. Das neue Programm ermöglicht einen formellen, fortlaufenden und REACH-konformen Konformitätsnachweis für Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse.
Am 14. Mai 2025 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ergänzend die offiziellen Leitlinien „Guidelines for the measurement of formaldehyde releases from articles and formaldehyde concentrations in the interior of vehicles“.
Diese bilden die Grundlage für die Auswahl geeigneter Prüfmethoden sowie für die Bewertung der Konformität.
Die neuen gesetzlichen Anforderungen gelten verbindlich ab dem 6. August 2026.
Geltungsbereich und Grenzwerte:
Die Verordnung unterscheidet mehrere Produktkategorien mit unterschiedlichen Emissionsgrenzwerten:
| Produktkategorie | Geltungsbeginn | Grenzwert |
| Möbel und Holzwerkstoffprodukte | 06.08.2026 | 0,062 mg/m³ (0.05 ppm*) |
| Sonstige Erzeugnisse | 06.08.2026 | 0,080 mg/m³ (0.065 ppm*) |
| Innenausstattung von Straßenfahrzeugen | 06.08.2027 | 0,062 mg/m³ (0.05 ppm*) |
* Zu technischen Zwecken können diese Grenzwerte auch in ppm (parts per million) angegeben werden, abhängig von Temperatur und Luftdruck. Rechtlich verbindlich in der EU sind jedoch immer die Werte in mg/m³.
Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist für alle Produkte verpflichtend, die im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden.
Ausgenommen von der Beschränkung sind Artikel, in denen Formaldehyd oder formaldehydabspaltende Stoffe ausschließlich natürlich in den verwendeten Materialien vorkommen (z. B. Holz), Erzeugnisse für den ausschließlichen Außeneinsatz oder Bauteile, die außerhalb der Gebäudehülle eingesetzt werden und keine Emissionen in Innenräume abgeben, Produkte, die ausschließlich für den industriellen oder beruflichen Gebrauch bestimmt sind und keine Exposition der Allgemeinheit bewirken, gebrauchte Straßenfahrzeuge, Erzeugnisse, die bereits anderen Beschränkungen unterliegen (z. B. Biozide, Medizinprodukte, persönliche Schutzausrüstung), sowie Artikel, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen (Verordnung (EG) Nr. 1935/2004).
Prüfmethoden im Rahmen von REACH FA 2026
Die EU-Leitlinien definieren mehrere Prüfverfahren zur Bestimmung der Formaldehyd-Emissionen. Im Rahmen des Zertifizierungsprogramms „REACH FA 2026“ wird zwischen direkt zulässigen und eingeschränkt anwendbaren Prüfmethoden unterschieden.
Direkt anwendbare Prüfmethoden entsprechen den in der Verordnung festgelegten Referenzparametern und sind uneingeschränkt für den Konformitätsnachweis geeignet. Dazu zählen insbesondere die Normen EN 717-1 und ISO 12460-1 sowie die in Anhang 14 der REACH-Verordnung aufgeführten Prüfverfahren.
Prüfmethoden mit eingeschränkter Anwendbarkeit, wie EN 16516 oder EN 16000-9, können ebenfalls herangezogen werden, jedoch nur, wenn strengere Prüfbedingungen angewendet werden und das Prüfergebnis unterhalb des jeweils geltenden Grenzwerts liegt. Werden höhere Prüfergebnisse ermittelt, ist eine wissenschaftlich belastbare Korrelation zu einer Anhang-14-konformen Prüfmethodik (z. B. EN 717-1) nachzuweisen.
Zusätzlich können im Rahmen der Zertifizierung die Anforderungen der IKEA-Spezifikation IOS-MAT-0181 berücksichtigt werden.
Die Formaldehydprüfung erfolgt im Laborbereich Chemische Prüfung des EPH, welcher gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist.