Koexistenzphase von CE- und UKCA-Kennzeichnungen bis 30.06.2025 verlängert
13. Dezember 2022

In einer offiziellen Mitteilung vom 09.12.2022 hat die britische Regierung darüber informiert, dass die Anerkennung der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte nun bis zum 30.06.2025 gilt.
Durch die Fristverlängerung haben europäische Hersteller von Bauprodukten nun 2,5 Jahre zusätzlich Zeit sich auf die ab dem 01.07.2025 verpflichtende UKCA-Kennzeichnung vorzubereiten. Bis dahin werden die CE- und die UKCA-Kennzeichnung für Bauprodukte gemäß EU BauPVO in Großbritannien gleichermaßen anerkannt.
Das EPH hat als Europäisch Notifizierte Prüfstelle bisher mit drei britischen Konformitätsbewertungsstellen Kooperationsverträge für die UKCA-Kennzeichnung verschiedener Bauprodukte abgeschlossen.
Bei Fußböden gemäß EN 14041/ EN 14342 und EN 14904 kooperiert das EPH mit SATRA. Bei Bauholz gemäß EN 14081-1 und Holzwerkstoffen gemäß EN 13986 ist BBA Partner des EPH. Für HPL gemäß EN 438-7 und Dekorative Wandbekleidungen gemäß EN 15102 konnte BTTG als Partner akquiriert werden.
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